Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Heimvolkshochschulen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Heimvolkshochschulen (HVHS) sind Einrichtungen der Erwachsenenbildung von überregionaler Bedeutung, deren Bildungsarbeit sich an einen geschlossenen Teilnehmerkreis mit mehrtägigem, zusammenhängendem Bildungsangebot bei internatsmäßiger Unterbringung richtet. Die drei in Thüringen nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz anerkannten und förderungsberechtigten Heimvolkshochschulen befinden sich sowohl in privater (e.V.) als auch kirchlicher Trägerschaft. Mit ihren Bildungsangeboten in den Bereichen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Erwachsenenbildung leisten sie wichtige Beiträge für die wirtschaftliche und demokratische Entwicklung, zur kulturellen Infrastruktur bis hin zur Kompetenzentwicklung der Bürgerinnen und Bürger in der Region. Die HVHSn bieten jedem Menschen, ungeachtet seiner Herkunft, Nationalität oder seines Bildungsgrades, ganzheitliche und lebensnahe Bildung in Kursen an, welche die Selbsthilfekräfte des Einzelnen stärken sollen, Eigeninitiative fördern, Verantwortungsbewusstsein, Kreativität und schöpferische Potentiale entdecken und entwickeln lassen. Die Veranstaltungsangebote beinhalten Seminare, Tagungen, Bildungsfreizeiten und Bildungswochenenden mit gesellschaftspolitischen, religiösen und kulturellen Themen sowie Kurse für die Zielgruppen: Familien, Senioren, Frauen, Männer, Kinder und Behinderte. Darüber hinaus bieten die HVHSn auch Kurse in musischen und kreativen Bereichen an.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Fachlich freigegeben am

07.04.2015
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.