Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
In Thüringen wird Sport in verschiedenster Weise gefördert.
An wen muss ich mich wenden?
Rechtsgrundlage
Fördermittelvergabe durch den Landessportbund: § 16 Absatz 2 des Thüringer Sportfördergesetzes (ThürSportFG)
Was sollte ich noch wissen?
Darüber hinaus gewährt der Freistaat Thüringen Zuwendungen für folgende Bereiche:
- Aus-, Um- und Neubau sowie Sanierung und Modernisierung (Instandsetzung) öffentlicher Sportstätten sowie Umbaumaßnahmen bisher nicht sportlich genutzter Flächen und Räume entsprechend der "Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen"
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.