Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Sportförderung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

In Thüringen wird Sport in verschiedenster Weise gefördert.

An wen muss ich mich wenden?

Die dem Landessportbund Thüringen angeschlossenen Sportorganisationen erhalten die für sie und die ihnen angehörenden Vereine vorgesehenen Fördermittel in der Regel über den Landessportbund.
 
Für die Belange des Behinderten und Rehabilitationssports in Thüringen ist der Thüringer Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband e.V. zuständig.
 
Für die Belange des Gehörlosensports in Thüringen ist der Gehörlosen-Sportverband Thüringen zuständig.

Rechtsgrundlage

Fördermittelvergabe durch den Landessportbund: § 16 Absatz 2 des Thüringer Sportfördergesetzes (ThürSportFG)

Was sollte ich noch wissen?

Darüber hinaus gewährt der Freistaat Thüringen Zuwendungen für folgende Bereiche:

  • Aus-, Um- und Neubau sowie Sanierung und Modernisierung (Instandsetzung) öffentlicher Sportstätten sowie Umbaumaßnahmen bisher nicht sportlich genutzter Flächen und Räume entsprechend der "Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen"
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.