Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Frühförderung behinderter Kinder
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Früherkennung, die Frühförderung und die Behandlung behinderter, von Behinderung bedrohter und entwicklungsverzögerter Kinder - von der Geburt bis zum Schuleintritt -gehören zu den ambulant/mobilen Leistungsangeboten der Thüringer Frühförderstellen. Die Förder- und Behandlungsangebote werden familien- und wohnortnah vorgehalten und umfassen auch die Beratung und Anleitung der Eltern bzw. Bezugspersonen.

Interdisziplinäre Frühförderstellen bieten nach Bedarf und Notwendigkeit medizinisch- therapeutische, psychologische und pädagogische Leistungen, insbesondere im Zusammenwirken mit den Fachkräften der Sozialpädiatrischen Zentren, den Kinderärzten und den Therapeuten an, um aus unterschiedlichen Blickwinkeln möglichst alle Facetten kindlicher Entwicklung und familiärer Problemlagen frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können.

Frühförderung für hör- und sehgeschädigte Kinder

Kinder mit einer Sinnesbeeinträchtigung (hör- und sehgeschädigte Kinder, Kinder mit zentralen Störungen der auditiven und visuellen Wahrnehmung und Verarbeitung sowie von Behinderung bedrohte Kinder sinnesgeschädigter Eltern) können zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung in den landesweit ausgerichteten Überregionalen Frühförderstellen erhalten.

Das Vorliegen einer Sinnesbehinderung macht ein spezifisches Vorgehen bei der Entwicklungsförderung notwendig und wird durch speziell ausgebildete Fachkräfte gewährleistet. Die heilpädagogische und ganzheitliche Förderung erfolgt in der Regel mobil, d. h. die Kinder werden in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld (elterlichen Wohnung oder Kindertageseinrichtung) aufgesucht.

Teaser

Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat, dann können Sie verschiedene Angebote zur Frühförderung für Ihr Kind in Anspruch nehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Antragstellung erfolgt durch die Eltern oder Personensorgeberechtigten beim zuständigen Sozialamt der Landkreise oder kreisfreien Städte.

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.