Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.

Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

Hilfen in besonderen Lebenslagen sind zum Beispiel:

  • Hilfen zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Teaser

Wenn Sie Hilfe in besonderen Lebenslagen benötigen, dann können Sie Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch nehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte setzen Sie sich hinsichtlich der mitzubringenden Unterlagen telefonisch mit dem für Sie zuständigen Sozialamt in Verbindung. Sie finden eine Telefonnummer, wenn Sie in der Ortssuche Ihren Wohnort eingeben.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Fachlich freigegeben am

14.03.2013
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.