Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Interventionsstelle
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Interventionsstellen stellen eine Ergänzung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei häuslicher Gewalt dar.
„Häusliche Gewalt“ bezeichnet nicht jede Form der Gewalt, die im häuslichen Bereich ausgeübt wird, sondern meint speziell Gewalt zwischen erwachsenen Beziehungspartnern, wobei sie sowohl auf aktuelle wie auf in Trennung befindliche oder ehemalige Paare bezogen werden kann. Häusliche Gewalt wird überwiegend von Männern gegen Frauen verübt, teilweise sind auch Männer die Opfer.
Zielgruppen der Interventionsstelle sind Frauen, Männer und deren Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, vornehmlich nach einem Polizeieinsatz bzw. Anzeigen und Strafanträgen zu häuslicher Gewalt. Interventionsstellen arbeiten pro-aktiv, das heißt, sie werden von sich aus tätig, im Regelfall durch telefonische oder persönliche Beratung, ggf. auch durch aufsuchende Beratung.

Das bedeutet: Nach einem Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt werden durch die Polizei die erforderlichen Daten und Informationen an die Interventionsstelle übersandt, wenn das Opfer damit einverstanden ist. Dafür wurde ein spezielles Fax-Blatt erarbeitet, das die Polizei an die Interventionsstelle übermittelt. Die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle nehmen daraufhin von sich aus unverzüglich Kontakt zu dem Opfer auf. Das kostenlose Angebot der Interventionsstelle hat kurzzeitigen Charakter und legt den Schwerpunkt auf psychische Stabilisierung und rechtliche Informationen in einer Krise. Die Betroffenen werden über ihre rechtlichen, tatsächlichen und individuellen Schutzmöglichkeiten informiert. Zur Absicherung des teilweise sehr komplexen Beratungsbedarfs erfolgt ggf. eine Vermittlung zu entsprechenden Einrichtungen, Institutionen und Beratungsstellen.

 

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.