Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Abgrenzung Handwerk/Industrie/Handel/Dienstleistungen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Abgrenzung der Zugehörigkeit Ihres Betriebes zur Handwerkskammer (HWK) bzw. zur Industrie- und Handelskammer (IHK) ist zum Teil eine komplexe Fragestellung.
Die Frage der Abgrenzung zum Handwerk stellt sich nicht nur bei Existenzgründern, sondern auch bei Betrieben, die sich im Grenzbereich von Handwerk und Industrie bewegen. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob für die selbständige Ausübung einer Tätigkeit eine handwerkliche Qualifikation erforderlich ist.
Sie können sich durch die Handwerkskammer und/oder durch die Industrie- und Handelskammer dazu beraten lassen.
Gesetzlich gehören diejenigen Gewerbetreibenden zur IHK, die nicht zur Handwerkskammer gehören. In der Praxis sind allerdings viele Unternehmen beiden Kammern zugehörig, weil diese sowohl nichthandwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben. Diese sogenannten Mischbetriebe gehören mit ihrem jeweiligen Betriebsteil der IHK bzw. der HWK an.
In Zweifelsfällen wird die Kammerzugehörigkeit zwischen IHK und Handwerkskammer einvernehmlich geklärt.

Teaser

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen der IHK oder HWK zugehörig ist, können Sie sich bei den jeweiligen Kammern beraten lassen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.

bzw. an die Berater ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK)

Fachlich freigegeben durch

Industrie- und Handelskammer Erfurt

Fachlich freigegeben am

31.05.2018
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.