Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Architektenkammer - Recht zur Führung von geschützten Berufsbezeichnungen durch auswärtige Dienstleister
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland weder ihre Hauptwohnung, eine berufliche Niederlassung noch den Ort ihrer überwiegenden beruflichen Tätigkeit haben und sich zur vorrübergehenden oder gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung nach Thüringen begeben (auswärtige Dienstleister), müssen Sie das erstmalige Tätigwerden in Thüringen der Architektenkammer Thüringen vorher schriftlich anzeigen.

Um zur Führung der geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/Architektin“, „Innenarchitekt/Innenarchitektin“, „Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin“ oder „Stadtplaner/Stadtplanerin“, auch Wortverbindungen damit oder ähnlicher Berufsbezeichnungen berechtigt zu sein, müssen Sie in das besondere Verzeichnis für Auswärtige eingetragen werden. Über die Eintragung entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer.

Über die Eintragung wird Ihnen auf Antrag eine auf ein Jahr befristete Bescheinigung ausgestellt, aus der sich die Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung ergibt.

Die Eintragung begründet weder eine Mitgliedschaft in der Architektenkammer Thüringen noch in einem Versorgungswerk oder in einer anderen Einrichtung.

Sie sind jedoch verpflichtet, die Berufspflichten (§ 32 ThürAIKG) zu beachten.

Teaser

Als auswärtiger Dienstleister können Sie sich in das besondere Verzeichnis für Auswärtige der Architektenkammer Thrüringen eingetragen lassen.

Verfahrensablauf

Nach Eingang Ihrer Anzeige erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, ggf. weitere Hinweise und den voraussichtlichen Sitzungstermin, an dem der Eintragungsausschuss über Ihre Eintragung verhandeln wird.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an:

Architektenkammer Thüringen
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt

Telefon: 0361 210-500
Fax: 0361 210-5050
E-Mail: info@architekten-thueringen.de
http://www.architekten-thueringen.de

Ansprechpartner
Mitgliederverwaltung / Eintragungswesen

Frau Konstanze Schulze
Telefon: 0361-2105030
E-Mail: schulze@architekten-thueringen.de

Zuständige Stelle

Architektenkammer Thüringen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Als auswärtiger Dienstleister müssen Sie zusammen mit der Anzeige folgende Dokumente vorlegen:

  • Nachweis über Ihre Berufsqualifikation
  • im Fall einer beabsichtigten selbständigen Tätigkeit einen Nachweis über das Bestehen einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung

Alle Unterlagen und Bescheinigungen sind in der Regel in Kopie vorzulegen.

Von allen Unterlagen und Bescheinigungen sind Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen, die von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sind.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

Die Kammer bestätigt Ihnen innerhalb eines Monats den Eingang der Anzeige und teilt Ihnen mit, wenn die vorzulegenden Unterlagen unvollständig sind, welche Unterlagen noch fehlen und nachzureichen sind.

Rechtsbehelf

Vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen eine Entscheidung des Eintragungsausschusses bei der Architektenkammer bedarf es keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren).

Anträge / Formulare

  • Anzeige des erstmaligen Tätigwerdens als auswärtiger Dienstleister in Thüringen
  • Jährliche Erneuerung der Anzeige des Tätigwerdens als auswärtiger Dienstleister in Thüringen
  • Antrag auf Verlängerung der Bescheinigung zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung

Fachlich freigegeben durch

Architektenkammer Thüringen

Fachlich freigegeben am

08.03.2020
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.