Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Lehrlingsrolle Handwerk: Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Beruf gemäß Berufsbildungsgesetz durch die jeweilige Ausbildungsverordnung verbindlich festgelegt. Auf Antrag kann die Handwerkskammer einer Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit zustimmen.

 1. Verkürzung der Ausbildungszeit

Auf gemeinsamen Antrag des/der Auszubildenden und des Ausbildungsbetriebes kann die Ausbildungszeit verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht wird.

 2. Verlängerung der Ausbildungszeit

Bei Nichtbestehen der Gesellenprüfung verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Auf Antrag des Auszubildenden kann die Ausbildungszeit in Ausnahmefällen, z. B. auf Grund längerer Ausfallzeiten durch Krankheit, mangelhafter Leistungen in Theorie und Praxis, durch die zuständige Handwerkskammer verlängert werden, wenn die Verlängerung für die Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist.

Nimmt die/der Auszubildende Elternzeit in Anspruch, verlängert sich die Ausbildung um diese Zeit. Eine schriftliche Meldung an die zuständige Handwerkskammer ist unbedingt erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Verlängerung bzw. Verkürzung der Ausbildungszeit (erhältlich bei der zuständigen Handwerkskammer)
  • Nachweise für gute Leistungen (Berufsschul- und Lehrgangszeugnisse)
  • Nachweise für Ausfallzeiten bzw. für mangelnde Leistungen (Berufsschulzeugnisse u.ä.)
  • Nachweis Elternzeit
  • Bescheinigung über nichtbestandene Prüfung

Welche Gebühren fallen an?

Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, regeln die Gebühren- und Entgeltverzeichnisse der jeweils zuständigen Handwerkskammer.

Was sollte ich noch wissen?

Die Handwerkskammer berät Auszubildende, Sorgeberechtigte sowie Ausbildungsbetriebe zum Thema Berufsausbildung.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Handwerkskammern

Fachlich freigegeben am

12.03.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.