Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Auskunft aus dem Vereinsregister
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Vereinsregister ist öffentlich und hat den Zweck, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse der in das Vereinsregister eingetragenen Vereine jederzeit für Dritte leicht feststellbar zu machen und damit die Sicherheit im Rechtsverkehr zu erhöhen. Durch eine Auskunft können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt. Auch der Vereinsname, Sitz des Vereins und der Tag der Satzungserrichtung sind recherchierbar. Auskunft aus dem Vereinsregister kann Jedermann erhalten. Von den Vereinsregistereintragungen können Sie sich Abschriften durch das Amtsgericht anfertigen lassen, die bei Bedarf auch beglaubigt werden können. Die Recherche im Vereinsregister können Sie bequem über das Internet bewerkstelligen.

Für darüberhinausgehende Anliegen wenden Sie sich an das für den Vereinssitz zuständige Amtsgericht. Dieses können Sie gerne hier recherchieren:

Teaser

Wenn Sie Einsicht in das Vereinsregister haben möchten, dann können Sie dies über das entsprechende Portal im Internet erhalten.

Verfahrensablauf

Grundsätzlich müssen Sie keinen Verfahrensablauf beachten. In der Regel können Sie durch eine Onlinerecherche im Vereinsregister die gewünschten Informationen erlangen. Andernfalls können Sie sich an das zuständige Vereinsregistergericht wenden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das für den Vereinssitz zuständige Amtsgericht.

Voraussetzungen

Die Auskunft aus dem Vereinsregister ist für Jedermann.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundsätzlich sind keine Nachweise erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

  • Auskunft aus dem Vereinsregister: gebührenfrei;
  • unbeglaubigte Abschrift aus dem Vereinsregister: 10,-EUR;
  • beglaubigte Abschrift aus dem Vereinsregister: 20,-EUR;
  • Abrufgebühr für ein Dokument bei der Onlinerecherche: 1,50 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich sind keine Fristen bei Beauskunftungen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Onlinerecherche findet über das Internet in Echtzeit statt. Für gezielte Anliegen an das zuständige Vereinsregistergericht ist mit den geschäftsüblichen Bearbeitungszeiten zu rechnen. Diese sind abhängig vom Geschäftsaufkommen des jeweiligen Gerichts.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

19.10.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.