Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Berufskraftfahrer Aus- und Fortbildungsstelle - Anerkennung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung.

Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation bzw. Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine anerkannte Ausbildungsstätte sein.

Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Ausbildern
  • Nachweis geeigneter Unterrichtsräume und Lehrmittel sowohl für die praktische als auch für die theoretische Ausbildung,
  • Gewährleistung einer fortlaufenden Fortbildung des Lehrpersonals,
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers.

Teaser

Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation bzw. Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine anerkannte Ausbildungsstätte sein. Für die Anerkennung wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag sind die zur Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen beizufügen, insbesondere

  • das Ausbildungsprogramm, in dem die unterrichteten Themengebiete auf der Grundlage der in Anlage 1 zur Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes aufgeführten Kenntnisbereiche sowie die geplante Durchführung des Unterrichts und die Unterrichtsmethoden näher darzustellen sind,
  • Nachweise über die Zahl, die Qualifikationen und die Tätigkeitsbereiche der Ausbilder, einschließlich eines Nachweises über ihre didaktischen und pädagogischen Kenntnisse,
  • Angaben zu den Unterrichtsräumen, zu den Lehrmitteln, zu den für die praktische Ausbildung bereitgestellten Unterrichtsmitteln sowie zu den eingesetzten Ausbildungsfahrzeugen und
  • die vorgesehene maximale Teilnehmerzahl für den jeweiligen Unterrichtsraum.

Für Ausbilder im praktischen Teil muss eine Berufserfahrung als

  • 1. Berufskraftfahrer,
  • 2. Fachkraft im Fahrbetrieb,
  • 3. Kraftverkehrsmeister oder
  • 4. Meister für Kraftverkehr

oder eine entsprechende Fahrerfahrung, insbesondere als Fahrlehrer für Lastkraftwagen oder Busse, nachgewiesen werden.

Vor Antragstellung empfehlen wir eine Abstimmung mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt (Referat 520).

Sie müssen einen Antrag in schriftlicher oder in elektronischer Form stellen, wobei Sie für jeden Veranstaltungsort eine einzelne Anerkennung benötigen. Die Anerkennung kann (bei gleichzeitiger Beantragung) auch für mehrere Veranstaltungsorte mit einem Bescheid erfolgen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Geb.-Nr.: 345 (51,10 – 511,00 Euro je Entscheidung) erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klage

Anträge / Formulare

Die Antragstellung erfolgt in Thüringen im elektronischen Antragsverfahren ThAVEL.

 

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie in den Anwendungshinweisen zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht, veröffentlicht auf der Webseite des Bundesamtes für Güterverkehr.

Unterstützende Institutionen

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infastruktur und Landwirtschaft 

Fachlich freigegeben am

21.02.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.