Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Privathochschule: Anerkennung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als freier Träger eine privatrechtliche (nicht staatliche) Bildungseinrichtung als Hochschule betreiben wollen, bedürfen Sie der staatlichen Anerkennung durch das fachlich zuständige Ministerium. Staatlich anerkannte Hochschulen dürfen eine entsprechende Bezeichnung (Universität, Hochschule, Fachhochschule) führen, Hochschulprüfungen abnehmen und Hochschulgrade verleihen.

Der Betrieb einer rechtlich selbstständigen Niederlassung einer ausländischen Hochschule bedarf ebenfalls der staatlichen Anerkennung durch das fachlich zuständige Ministerium.

Teaser

Sie möchten eine Privathochschule betreiben? Dann müssen Sie die staatliche Anerkennung beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

formloser Antrag

Was sollte ich noch wissen?

Neben der staatlichen Anerkennung ist regelmäßig die Akkreditierung der Studiengänge durch eine Akkreditierungsagentur und die institutionelle Akkreditierung der Hochschule durch den Wissenschaftsrat erforderlich.

Das Verfahren der staatlichen Anerkennung erfordert die intensive Mitwirkung durch den Antragsteller.

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.