Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Teaser

Der Betrieb eines Energieversorgunsnetztes muss durch die zuständige Behörde genehmigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das für Energieaufsicht zuständige Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN).

Voraussetzungen

Sie besitzen die

  • personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
  • Zuverlässigkeit,

um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Angaben zum Unternehmen durch

  • Vorlage von Satzung oder Gesellschaftsvertrag und Geschäftsbericht; Angabe von Beteiligungen an dem Unternehmen und Beteiligungen des Unternehmens
  • Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens durch Vorlage des Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszuges  

Angaben zum Netz durch

  • Die Berechtigung zum Betrieb des Leitungsnetzes in dem vorgesehenen Gebiet muss durch einen wirksam abgeschlossenen Konzessionsvertrag oder eine gleichwertige Regelung belegt werden.
  • Nachweis über Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung an den Netzen
  • Darstellung des Versorgungsnetzes durch Angabe aller Konzessionsgebiete und durch Vorlage entsprechender Netzübersichtskarten, möglichst in digitaler Form, aus denen sich der Leitungsverlauf für die vorhandenen Spannungs- und Druckebenen sowie die jeweiligen Einspeisepunkte aus den übergeordneten Netzen ergebenfür die vorhandenen Spannungs- und Druckebenen sowie die jeweiligen Einspeisepunkte aus den übergeordneten Netzen ergeben.
  • Auskunft über die Netzebenen:  

Für elektrische Anlagen (ELT):

  • Darstellung der vorhandenen Spannungsebenen (jeweils Leitungskilometer und Durchschnittsalter), zusätzlich Angaben zu Zahl und Durchschnittsalter der Umspannwerke bzw. Trafostationen

Für Gas:

  • Darstellung der Druckstufen (jeweils Leitungskilometer und Durchschnittsalter), zusätzlich Angaben zu Zahl und Durchschnittsalter der Druckregelstationen
  • Darstellung der Netzanteile, aufgeschlüsselt nach Spannungsebenen und Druckstufen in Prozent bezogen auf die Länge des gesamten Versorgungsnetzes; Angabe der Zahl des Durchschnittsalters der Hausanschlüsse

Nachweis der personellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage folgender Unterlagen

  • Darstellung der genauen Betriebs- und Organisationsstruktur unter Angabe eines detaillierten Organigramms, einer aussagekräftigen Personalaufstellung mit Angabe der jeweiligen Qualifikation sowie einer Übersicht mit wichtigen Ansprechpartnern
  • Eigenkapitalnachweis, ggf. Patronatserklärung, Auskunft über eventuell bestehende Betriebsabführungsverträge, Bankauskunft und aktueller Geschäftsbericht mit Bilanz
  • der Bestätigung zum geprüften Technischen Sicherheitsmanagement TSM ersatzweise :
  • Angaben zu Aufgaben und Tätigkeitsfeldern, Personal, technischer Ausstattung und Organisation entsprechend VDN Richtlinie S 1000 bzw. DVGW Arbeitsblatt G 1000
  • Sofern die technische Betriebsführung durch ein drittes Unternehmen erfolgt, ist zusätzlich der Betriebsführungsvertrag vorzulegen; sofern das dritte Unternehmen über eine Genehmigung nach § 4 EnWG verfügt, ist diese einzureichen, im Übrigen nur der Betriebsführungsvertrag vorzulegen.
  • Nachweis über Versicherungsschutz
  • Die Fähigkeit, etwa erforderliche Netzinvestitionen vornehmen zu können, muss durch Angaben über die veranschlagten Kosten des Vorhabens und seine Finanzierung durch eine auf 10 Jahre ausgerichtete Wirtschaftlichkeitsprognose belegt werden.
  • Havarieplan  

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten betragen 500,00 bis 26 500,00 Euro. Nähere Auskünfte erteilt das zuständige Ministerium.  

Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Fachlich freigegeben am

14.04.2015
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.