Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Energieversorgung: Entgelte für den Netzzugang - Genehmigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Entgelte für den Netzzugang bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur oder Landesregulierungsbehörde).

Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit die Entgelte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die genehmigten Entgelte sind Höchstpreise und dürfen nur in festgelegten Ausnahmen überschritten werden. Eine Überschreitung ist der Regulierungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Die Genehmigung wird befristet erteilt und mit einem Vorbehalt des Widerrufs versehen; sie kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

Teaser

Entgelte für den Netzzugang müssen durch die zuständige Regulierungsbehörde genehmigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Die Bundesnetzagentur ist in Thüringen im Wege der Organleihe auch für Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Unterlagen müssen folgende Angaben enthalten:

  • eine Gegenüberstellung der bisherigen Entgelte sowie der beantragten Entgelte und ihrer jeweiligen Kalkulation,
  • die Angaben, die nach Maßgabe der Vorschriften über die die Ermittlung der Netzentgelte erforderlich sind und
  • die Begründung für die Änderung der Entgelte.

Welche Gebühren fallen an?

Auskünfte über die Gebühren erteilt die zuständige Regulierungsbehörde.

Gebühr: EUR 1.000 - 50.000

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Genehmigung ist mindestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt schriftlich zu beantragen, an dem die Entgelte wirksam werden sollen.

Rechtsbehelf

Beschwerde

Anträge / Formulare

Diese finden Sie auf den Websites der Bundesnetzagentur.

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.