Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Alten-/Pflegeheim: Betrieb - Anzeige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Alten-/Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung) bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Heimaufsichtsbehörde. Auskünfte erteilt die Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

Voraussetzungen

  • Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
  • Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen.
  • Ihre Pflegeeinrichtung muss

             o wirtschaftlich arbeiten,
             o unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
             o geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
             o in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anzeige spätestens drei Monate vor der Aufnahme des Betriebes

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.