Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Presserecht - Ordnungswidrigkeiten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Presserecht ist ein Teilbereich des Medienrechtes. Es befasst sich, ausgehend von der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit, mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse.

In § 13 TPG (Ordnungswidrigkeiten) werden die wesentlichen Bestimmungen des Presse-Ordnungsrechts zusammengefasst:

  • die Impressums- und Offenlegungspflicht (auch § 7, § 8 TPG),
  • die an den verantwortlichen Redakteur zu stellenden persönlichen Anforderungen (auch § 9 TPG),
  • die in § 10 TPG normierte Pflicht zur Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen (Anzeigen).  

An wen muss ich mich wenden?

Anzeigen sind schriftlich an das Thüringer Landesverwaltungsamt zu richten.  

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das der Anzeige zugrunde liegende Schriftstück ist der Anzeige als Anlage beizufügen.

Anträge / Formulare

Die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit nach § 13 TPG hat schriftlich zu erfolgen.

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.