Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Heimaufsicht
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Stationäre Einrichtungen im Sinne des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes (ThürWTG) sind Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere, pflegebedürftige oder behinderte oder von Behinderung bedrohte volljährige Menschen aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie mit der Wohnraumüberlassung verpflichtend Pflege- oder Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten. Die Betreuung älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen erfolgt unter dem vorrangigen Ziel, ein an den Grundsätzen der Menschenwürde ausgerichtetes Leben in der Einrichtung zu sichern. Dabei kommt dem Schutz der Bewohner eine besondere Bedeutung zu.

Die Aufgaben der Heimaufsicht in Thüringen bestehen hauptsächlich in der Sicherung der Beratung der Bewohner, der Träger von Einrichtungen sowie der Einrichtungsleiter und Mitarbeiter. Die Heimaufsicht überwacht

  • Altenpflegeheime,
  • Kurzzeitpflegeeinrichtungen,
  • Behinderteneinrichtungen sowie deren Außenwohngruppen,
  • Suchteinrichtungen,
  • Ambulant betreute Wohnformen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Heimaufsicht ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesverwaltungsamt

Fachlich freigegeben am

05.05.2015
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.