Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Zielgruppen für Maßnahmen und Projekte, die nach dieser Richtlinie gefördert werden, sind vorrangig Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen sowie ausländische Staatsangehörige mit dauerhaftem oder auf Dauer angelegtem Aufenthaltsrecht (Zuwanderer).

Ziel der Förderung ist die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben, um sie in die Lage zu versetzen, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen und Projekte zur:

  • Verbesserung der sprachlichen und beruflichen Qualifikation
  • Steigerung des Erfolgs der Integrationskurse nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes bzw. § 9 des Bundesvertriebenengesetztes
  • Verknüpfung und Verbesserung des vorhandenen Beratungsangebotes für Zuwanderer sowie
  • Koordination der Berater
  • Verbesserung der Eingliederung der Zuwanderer in die örtliche Gemeinschaft
  • Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe der Zuwanderer am Gesundheitswesen
  • Vernetzung und Beratung der mit Integrationsfragen befassten Institutionen und Organisationen sowie einer landesweiten Koordination der bestehenden Integrationsaktivitäten  

Eine Förderung von Maßnahmen und Projekten ausländischer Staatsangehöriger ohne verfestigten Aufenthalt kommt insbesondere in den Bereichen „gesundheitliche Versorgung“ sowie „Förderung der freiwilligen Ausreise“ in Betracht.

An wen muss ich mich wenden?

Förderanträge sind schriftlich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 210, zu richten.  

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsunterlagen nach Förderrichtlinie

Welche Gebühren fallen an?

Für die Antragsbearbeitung fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Förderung der Maßnahme muss bis zum 31.Oktober des Vorjahres schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 210, beantragt werden.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung über die Gewährung einer Zuwendung kann Widerspruch eingelegt werden.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

21.06.2017
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.