Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihre Wohnanschrift geändert hat, müssen Sie auch die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) aktualisieren lassen.
Bei Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland steht es dem Halter für sein zugelassenes Fahrzeug seit 01.01.2015 frei, sein bisheriges Kennzeichen zu behalten. Die Beantragung einer Zulassungsbescheinigung für den neuen Wohnort muss in jedem Fall erfolgen. Die Beantragung kann durch Sie persönlich oder einen von Ihnen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit einer maximal 3 Monate alten Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnortes. Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person, sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig (siehe Fahrzeugzulassung).
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein, ggf. Anhängerverzeichnis.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief nur, wenn ein neues Kennzeichen zugeteilt wird
Welche Gebühren fallen an?
Die Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) ist gebührenpflichtig. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen Ihre zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
24.08.2015
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.