Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Eine öffentliche Förderung anerkannter niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote ist nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln möglich. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote, die mit ehrenamtlichen Helfern arbeiten, kann ein formgebundener schriftlicher Antrag bis 30.11. für das Folgejahr bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) gestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschafts-
förderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW)
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Tel.: 0361 2223-0
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.