Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Imkerei (Bienenhaltung) - Förderung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Land Thüringen hat ein erhebliches Interesse daran, einen möglichst großen Bienenbestand in Thüringen zu erzielen. Dies soll durch die schwerpunktmäßige Förderung von Hobbyimkern und die Unterstützung bei der praxisbezogenen Forschung und Wissensvermittlung erreicht werden. Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlustes an biologischer Vielfalt, zur Verbesserung von Ökosystemleistungen und zur Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften geleistet werden.

Teaser

Wenn Sie eine Imkerei in Thüringen betreiben, dann können Sie eine Förderung für die Haltung und Zucht von Bienen erhalten. Diese müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Verfahrensablauf

Es ist ein formgebundener Antrag einzureichen.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Außenstelle Stadtroda 

Referat 54 – Agrarförderzentrum Mittelthüringen

Am Burgblick 23

07646 Stadtroda

E-Mail: Bienen@tlllr.thueringen.de

Voraussetzungen

Volljährige Imker mit Hauptwohnsitz in Thüringen, die Honigbienen in Thüringen halten.

Anträge / Formulare

Anträge und Formulare sowie weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum:

Was sollte ich noch wissen?

Es wird ausschließlich die Neuanschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen gefördert.

Nachwuchsimker die erstmalig mit der Bienenhaltung beginnen und einen Abschluss eines anerkannten Anfängerlehrgangs für Imker nachweisen können sowie Imkerpaten, werden vorrangig gefördert.

Die Zuwendung wird als pauschaler Betrag gemäß Anhang 1 der Richtlinie gewährt. Zur Anschaffung von Maschinen und Geräte, für die noch keine Pauschalbeträge vorliegen, sind zur Antragstellung drei Angebote pro Maschine oder Gerät vorzulegen. Je Antragsteller können Zuwendungen von mindestens 250 Euro bis höchstens 1.500 Euro der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Antragsjahr gewährt werden.

Unterstützende Institutionen

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

31.01.2024
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.