Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Regionalpartner für Beratungsförderung Unternehmerischen Know-hows
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden.

Die "Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Beratungen - Informationsgespräch - IHK als Regionalpartner

Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen.

Teaser

Wenn Ihr kleines oder mittleres Unternehmen in Schwierigkeiten ist, können Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Förderung erhalten. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK) am Hauptsitz Ihres Unternehmens.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Was erwartet das BAFA von den Regionalpartner IHK ?

  • Informationsgespräch mit Antragsteller, obligatorisch für Gründer und Unternehmen in Schwierigkeiten, freiwillig für Bestandsunternehmen, kostenfrei für Antragsteller. Pflichtthema: Zuwendungsvoraussetzungen.
  • Aushändigung eines Bestätigungsschreibens an den Antragsteller
  • Bei Bedarf Begleitung von Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Einhaltung entsprechender datenschutzrechtlicher Bestimmungen
  • Information, Beratung und Begleitung des Programms als neutraler Partner "objektiv und frei von Branchen- oder eigenen Interessen"
  • Persönliche Beratung hat Priorität. Falls telefonisch: Termin vorab vereinbaren.
  • Bei Unternehmen in Schwierigkeiten: Sondierungsgespräch zu Beratungsbedarf und Einbeziehung weiterer Beteiligter (Pflicht lt. Richtlinie)
  • Orientierungsberatung, angelehnt an das Vorhaben des Antragstellers
  • Information zu möglichen Beratungsaspekten/Coachinginhalten/Kriterien der Beraterauswahl
  • Hinweise zu nützlichen weiteren Kontakten

Fachlich freigegeben durch

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera

Fachlich freigegeben am

22.08.2018
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.