Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Zulassung als privater Probenehmer für Saatgut - Antrag
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Saatgut, das in den Verkehr/Handel gebracht werden soll, wird vor der Anerkennung/Zertifizierung aufbereitet und nach erfolgreicher Prüfung der Beschaffenheit amtlich verschlossen. Für die Beschaffenheitsprüfung ist eine repräsentative Probe je Saatgutpartie zu entnehmen. Die Anerkennungsstelle kann damit einen privaten Probenehmer nach §11 Abs. 7 der Saatgut-verordnung beauftragen.

Der Probenehmer entnimmt dem für das Inverkehrbringen zu gewerblichen Zwecken aufbereiteten und/oder verpacktem Saatgut Proben für die Beschaffenheitsprüfung nach § 12 und für die Nachprüfung nach § 16 der Saatgutverordnung.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut / Anerkennungsstelle
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Tel.: +49 361 57 4041 356
Fax: +49 361 57 4041 390
E-Mail: anerkennungsstelle@tlllr.thueringen.de

Voraussetzungen

Die Zulassung als privater Probenehmer setzt eine Schulung, das erfolgreiche Ablegen einer schriftlichen amtlichen Prüfung sowie eine aktenkundige Verpflichtung voraus.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Nach Zeitaufwand gemäß der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung

Bearbeitungsdauer

Es erfolgt eine zeitnahe Bearbeitung.

Anträge / Formulare

Antrag auf Zulassung als privater Probenehmer gemäß § 11 Abs. 7 Saatgutverordnung

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Fachlich freigegeben am

27.07.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.