Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Schaf-Ziegen-Prämie
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Tierhalter, die in Thüringen Biotopgrünland bewirtschaften, können über die Schaf-Ziegen-Prämie gefördert werden. Schafe und Ziegen sind wichtige „Landschaftspfleger auf vier Beinen“. Durch Beweidung werden wertvolle Offenland-Lebensräume für Tiere und Pflanzen erhalten. Die Schaf-Ziegen-Prämie soll dazu beitragen, dem Rückgang der Schaf- und Ziegenbestände in Thüringen entgegenzuwirken.

Die Schaf-Ziegen-Prämie kann von 2019 bis 2021 beantragt werden.

Verfahrensablauf

Anträge können jährlich bis zum 31.03. gestellt werden.
Wichtige Informationen, Antragsunterlagen und Formulare finden Sie hier:

https://umwelt.thueringen.de/themen/natur-artenschutz/foerderung/

Es gibt zwei unterschiedliche Antragsformulare:

  • ein Antragsformular für Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen (Teilnehmer am InVeKoS) sowie
  • ein Formular für private Tierhalter (keine Teilnehmer am InVeKoS).

Wenn Sie die Voraussetzungen der Schaf-Ziegen-Prämie erfüllen, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit Informationen zum Auszahlungsverfahren.
Die Schaf-Ziegen-Prämie wird in den Jahren 2019 bis 2021 gezahlt.

An wen muss ich mich wenden?

Bewilligungsbehörde ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) Referat 33 (Tel.: 0361 57 3943 810)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Referat 33 - Landschaftspflege, Naturschutzförderung
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar

Tel: +49 361 57 3943 042
Fax: +49 361 57 3943 890

Voraussetzungen

Wenn Sie mindestens 20 Schafe und/oder Ziegen halten, können Sie einen Antrag stellen.

Ihre Tiere müssen:

  • zum Stichtag 3. Januar über neun Monate alt sein,
  • vom 1. April bis mindestens 15. September in Ihrem Betrieb gehalten werden (Haltungszeitraum),
  • während der Weidesaison auf Ihren Grünlandflächen in Thüringen weiden. Tiere, die ganzjährig im Stall gehalten werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Prämie wird nur Tierhaltern gewährt, deren Thüringer Grünlandflächen zu mindestens 10 % in den Kulissen für Biotopgrünland liegen. Um Biotopgrünland handelt es sich bei allen Flächen, die in einer Kulisse liegen, für die eine Beantragung von KULAP G2-G6 möglich ist. Eine tatsächliche KULAP-Beantragung der Flächen ist für den Nachweis als Biotopgrünland nicht erforderlich. Sie können sich bei der Unteren Naturschutzbehörde informieren, ob Ihre Flächen innerhalb der Kulisse für Biotopgrünland liegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wichtige Informationen, Antragsunterlagen und Formulare finden Sie hier:

https://umwelt.thueringen.de/themen/natur-artenschutz/foerderung/

Formular Antrag

  • De-minimis-Erklärung (Formular Anlage 1)
  • Nachweis des Tierbestandes: Kopie des Tierseuchenkassenbescheides des Antragsjahres und des vorherigen Jahres
  • Nachweise zum bewirtschafteten Grünland: Eine Auflistung der einzureichenden Nachweise entnehmen Sie dem Antrag. Ein Merkblatt gibt weiterführende Hinweise zum Nachweis des Grünlandes.

Das Verfahren zur Auszahlung sowie zur Verwendungsnachweisführung wird im Bewilligungsbescheid geregelt.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Schaf-Ziegen-Prämie kann von 2019 bis 2021 jährlich bis zum 31.03. beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt jährlich bis Ende Oktober.

Die Schaf-Ziegen-Prämie kann letztmalig zum 31.03.2021 beantragt werden, da die Förderung 2021 endet.

Was sollte ich noch wissen?

Die Schaf-Ziegen-Prämie wird als Agrar-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr.1408/2013 in der jeweils geltenden Fassung ausgereicht. Durch den geltenden Schwellenwert für Agrar-De-minimis-Beihilfen und entsprechende Regelungen der Förderrichtlinie können Tierhalter aktuell bis zu 6.666 € pro Jahr Schaf-Ziegen-Prämie erhalten.

Unterstützende Institutionen

Bei Fragen können Sie sich an die Bewilligungsbehörde sowie an Ihre Untere Naturschutzbehörde oder Natura 2000-Station
(https://umwelt.thueringen.de/themen/natur-artenschutz/natura-2000/ ) wenden.

Bemerkungen

Weitere Förderungen, die für Schaf- und Ziegenhalter interessant sein könnten sind:

  • Richtlinie Wolf-Luchs – Prävention
  • Richtlinie Wolf-Luchs – Entschädigung

weitere Förderungen der Landschaftspflege

https://umwelt.thueringen.de/themen/natur-artenschutz/foerderung/

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Fachlich freigegeben am

02.03.2020
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.