Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Deutsche Digitale Bibliothek Informationserteilung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) eröffnet über das Internet freien Zugang zum kulturellen und wissenschaftlichen Erbe Deutschlands, also zu Millionen von Büchern, Archivalien, Bildern, Skulpturen, Musikstücken und anderen Tondokumenten, Filmen und Noten.

Sie können als Kultur- und Wissenschaftseinrichtung in Deutschland Daten an die DDB liefern oder als Kurator die Objekte im Kontext eines Ausstellungsthemas präsentieren .

Für das Bereitstellen von digitalisierten Inhalten müssen Sie sich auf der Internetseite der DDB registrieren. Die Registrierung ist kostenlos.

Als zentrales nationales Portal soll die DDB perspektivisch die digitalen Angebote aller deutschen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen miteinander vernetzen. Bislang sind mehr als 4000 Institutionen registriert, rund 400 Einrichtungen liefern bereits Daten.

Die Digitalisierung ist ein Prozess, der auf Jahre angelegt ist. Die Funktionen des Portals werden kontinuierlich erweitert.  

Die DDB wird gemeinsam von Bund und Ländern auf der Grundlage des Verwaltungs- und Finanzabkommens vom Dezember 2009 finanziert.

Teaser

Die Deutsche Digitale Bibliothek ist die zentrale Plattform für Kultur und Wissen in Deutschland. Sie können die Deutsche Digitale Bibliothek frei nutzen oder als Kultur- und Wissenschaftseinrichtung eigene Inhalte veröffentlichen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Inhalte bei der Deutschen Digitalen Bibliothek veröffentlichen möchten,

  • müssen Sie Ihre Einrichtung zunächst auf dem Portal DDBpro registrieren.
  • Die DDB-Servicestelle prüft Ihre Registrierung.
  • Ihre Einrichtung erscheint auf der Kultur- und Wissenschaftslandkarte.
  • Nun nehmen Sie Kontakt zu der Servicestelle auf.
  • Zwischen der DDB und Ihrer Einrichtung wird ein Kooperationsvertrag geschlossen.
  • Die DDB schickt Ihnen einen Link zu einem Online-Fragebogen und klärt Fragen zu Datenformaten und Urheberrecht.
  • Die DDB lädt Ihre Daten in das Testsystem.
  • Sie prüfen die Ansicht der Inhalte, dann erst erfolgt der Datenimport in die DDB. Die Dateien werden unter Creative-Commons -Lizenz veröffentlicht.
  • Wenn Sie es wünschen, leitet die DDB Ihre Daten auch an Europeana weiter. 

Sie haben auch die Möglichkeit, die Bestände der DDB in externen Anwendungen (wie Webseiten oder mobile Apps) zu nutzen, soweit sie nicht urheberrechtlich geschützt sind. Damit können vielfältige Anwendungen entwickelt werden und die Daten der DDB nach den eigenen Wünschen dargestellt werden.

Die Einbindung erfolgt über das Application Programming Interface (API), eine Programmierschnittstelle.

Das API steht allen Personen offen.

Voraussetzungen

Wenn Sie Inhalte in der DDB veröffentlichen möchten:

  • sollten Sie selbst Urheber der Dokumente sein oder
  • versichern Sie der Deutschen Digitalen Bibliothek, dass Sie zum Einstellen des Inhalts in den DDB-Bestand einschließlich Freigabe für Dritte berechtigt sind oder der beigetragene Inhalt rechtefrei (gemeinfrei) ist.
  • Die Daten für die DDB müssen in einem unterstützten Metadatenformat vorliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von Qualität der gelieferten Daten und der Datenmenge ab.

Anträge / Formulare

  • Formulare: nein, aber Kooperationsvertrag
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja (Kooperationsvertrag)
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Fachlich freigegeben am

18.01.2019
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.