Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Öffentlicher Personennahverkehr Förderung - Bewilligung von Fördermitteln für betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Bewilligung von Fördermitteln für betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) umfasst insbesondere Vorhaben des Ausbaus der Straßenbahn- und Eisenbahninfrastruktur, der Beschaffung von Linienbussen und Straßenbahnfahrzeugen sowie von Telematikeinrichtungen wie z.B. Betriebsleitsysteme und Fahrgastinformationssysteme. Nach Eingang Ihrer Bedarfsanmeldung prüft die Behörde, ob das von Ihnen angemeldete Vorhaben förderfähig ist und für die Aufnahme in das Förderprogramm in Frage kommt. Sie erhalten im Ergebnis eine Mitteilung der Behörde zur Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung im Förderprogramm. Im Falle der Berücksichtigung werden Sie aufgefordert, einen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Nach Vorliegen aller Antragsunterlagen erteilt die Behörde einen Zuwendungsbescheid. Daraufhin kann die Realisierung des Vorhabens von Ihnen beauftragt werden. Die Auszahlung der Fördermittel können Sie beantragen, sobald Ihnen Rechnungen vorliegen oder Rechnungen alsbald zu erwarten sind. Nach Abschluss des Vorhabens ist die Verwendung der Fördermittel von Ihnen gegenüber der Behörde nachzuweisen.

Teaser

Als Verkehrs-oder Infrastrukturunternehmen möchten Sie Fördermittel für ÖPNV-Investitionen in Anspruch nehmen? Hierzu ist die Aufnahme Ihres Vorhabens in ein Förderprogramm des Freistaats Thüringen und die Bewilligung der Fördermittel erforderlich.

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig. Stufe 1 bildet die Anmeldung des Fördervorhabens und Stufe 2 die Beantragung des Fördervorhabens

  • Anmeldung des Vorhabens durch die ÖPNV-Unternehmen bis zum 30.09. des dem Vorhabenbeginn vorhergehenden Jahres
  • Prüfung der eingegangenen Bedarfsanmeldungen
  • Aufstellung eines Förderprogramms entsprechend der zur Verfügung stehenden HH-Mittel des Landes
  • Information der ÖPNV-Unternehmen über die Berücksichtigung des Vorhabens im Förderprogramm und Aufforderung zur Antragstellung
  • Antragseinreichung
  • Prüfung des Antrags
  • Erteilung des Zuwendungsbescheids
  • Zuwendungsempfänger informiert Behörde über Auftragsvergabe
  • Entsprechend des Submissionsergebnisses und der weiteren Kostenentwicklung bei der Realisierung des Vorhabens (z.B. Nachträge) kann eine Erhöhung der Zuwendung beantragt werden
  • Prüfung der Änderungsanträge durch die Behörde und ggf Erteilung von Änderungsbescheiden
  • Einreichung des Abrufantrages/der Abrufanträge durch den Zuwendungsempfänger
  • Prüfung des Abrufantrages durch Behörde und Auszahlung der Zuwendung
  • Einreichung des Verwendungsnachweises nach Abschluss des Vorhabens
  • Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Behörde
  • Ggf. Geltendmachung von Rückforderungs-und Zinsansprüchen
  • Abschlussmitteilung an Zuwendungsempfänger

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 36 - Verkehrsinfrastrukturförderung

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 36 - Verkehrsinfrastrukturförderung

Voraussetzungen

  • Vorhaben ist nach RL-ÖPNV-Unternehmensförderung förderfähig
  • Antragsteller ist eine Verkehrs- oder Infrastrukturunternehmen des ÖPNV
  • Vorhaben wurde noch nicht begonnen
  • Finanzierung der Eigenmittel und Folgekosten des Antragstellers ist gesichert
  • Vorhaben wurde unter Einhaltung der geltenden technischen Regelwerke geplant
  • Vorhaben entspricht den Anforderungen der Barrierefreiheit
  • genehmigungs- und baurechtliche Voraussetzungen sind erfüllt
  • Vorhaben entspricht der Nahverkehrsplanung der ÖPNV-Aufgabenträger bzw. des Freistaats Thüringen

Welche Unterlagen werden benötigt?

1.Stufe:
Bedarfsanmeldung (Formular nach RL-ÖPNV-Unternehmensförderung) mit  Erläuterungsbericht, Lageplan  und Fotos vom derzeitigen Zustand (bei Baumaßnahmen)

2.Stufe:
Antrag (Formular nach RL-ÖPNV-Unternehmensförderung), Planungsunterlagen, Kostenermittlung, Stellungnahme des zuständigen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, je nach Fördergegenstand und Einzelfall weitere erforderliche Genehmigungen, Nachweise, Konzepte, Stellungnahmen

Welche Gebühren fallen an?

Kosten werden für die Verwaltungsleistung nicht erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Anmeldung des Vorhabens: bis zum 30.09. des dem Vorhabenbeginn vorhergehenden Jahres
  • Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid: 1 Monat ab Bekanntgabe
  • Verwendung von Fördermittelbeträgen: innerhalb von 2 Monaten nach Auszahlung der Fördermittel
  • Einreichung des Verwendungsnachweises: spätestens ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums

Bearbeitungsdauer

vom Antrag bis zum Zuwendungsbescheid: 1 bis 4 Monate

Rechtsbehelf

Der Bewilligungsbescheid enthält einen Rechtbehelf. Gegen die Entscheidung der Behörde kann  innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.

Anträge / Formulare

Formularbezeichnung:

  • Anmeldung des Bedarfs an Zuwendungen nach RL- ÖPNV-Unternehmensförderung
  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach RL ÖPNV-Unternehmensförderung
  • Onlineverfahren möglich: nein (noch nicht)
  • Schriftform erforderlich: ja/nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Urheber

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 36 - Verkehrsinfrastrukturförderung

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Fachlich freigegeben am

15.03.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.