Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Förderung:

Förderfähig sind:

  • Maßnahmen zur Geländeerschließung für den Tourismus.
  • Maßnahmen zur Errichtung und Erweiterung von Öffentlichen Einrichtungen des Tourismus (einschließlich Ausstattung). Öffentliche Einrichtungen des Tourismus sind Basiseinrichtungen der Infrastruktur des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind. Die öffentlichen Einrichtungen sollen zur Verbesserung der Infrastruktur in den Tourismusgebieten beitragen, deren Erholungswert erhöhen und ihre Wirtschaftskraft stärken.

Nicht förderfähig sind:

  • Maßnahmen der allgemeinen Landschaftspflege,
  • Maßnahmen des Denkmalschutzes,
  • Sanierung und Instandsetzung kulturhistorischer Gebäude,
  • Verbesserung der innerstädtischen Park- und Grünflächen,
  • Errichtung oder Ausbau von Unterkünften,Gastronomie,
  • Sporteinrichtungen (z. B. Sportstadien, Sporthallen, Golf- und Tennisplätze, Sport- und Freibäder),
  • Freizeitparks,
  • Stellplätze für Kfz, die nicht im Zusammenhang mit einer Öffentlichen Einrichtung des Tourismus stehen,
  • Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser,
  • Tierparks und Zoologische Gärten,
  • Freizeitangebote für ortsansässige Bevölkerung.

Adressaten der Förderung:

Zuwendungsempfänger/Maßnahmeträger sind:

  • Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, welche der Kommunalaufsicht unter-stehen,
  • ebenso können Maßnahmeträger juristische Personen sein, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dies vom Finanzamt anerkannt ist.

Umfang der Förderung:

Der Fördersatz beträgt in der Regel bis zu 60 % der förderfähigen Kosten. Ein höherer Fördersatz kann in Ausnahmefällen innerhalb der Grenzen des GRW-Koordinierungsrahmens gewährt werden.

Teaser

Gefördert werden Tourismuseinrichtungen (Thüringer Basiseinrichtungen), die öffentlich zugänglich sind, überwiegend touristisch genutzt werden und für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von ortsansässigen Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind.

Verfahrensablauf

Das Förderverfahren erfolgt zweistufig. Demnach ist vor der Antragstellung an die Bewilligungsbehörde schriftlich eine Fördervoranfrage zu richten, die nicht den Antrag ersetzt. Dies bedeutet, dass für den Fördertatbestand 2.1.4  dieser Richtlinie bis bis zum 31.08. eines jeweiligen Jahres zunächst eine formlose Fördervoranfrage für Vorhaben des Folgejahres bei der Thüringer Aufbaubank zu stellen ist.

Nach positiver Entscheidung über die Fördervoranfrage kann die Beantragung der Zuwendung in einem zweiten Schritt rechtzeitig vor Vorhabenbeginn auf einem formgebundenen Antrag bei der Thüringer Aufbaubank erfolgen. Dabei sind die Antragsunterlagen innerhalb von drei Monaten nach Aufforderung durch die Bewilligungsbehörde vom Antragsteller zu vervollständigen.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Aufbaubank (TAB)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Postadresse: Postfach 90 02 44, 99105 Erfurt

Web-Portal: www.aufbaubank.de

Zuständige Stelle

Thüringer Aufbaubank (TAB)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Postadresse: Postfach 90 02 44, 99105 Erfurt

Web-Portal: www.aufbaubank.de

Voraussetzungen

siehe Leistungsbeschreibung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für Maßnahmen gemäß Ziffer 2.1.4 sind im Rahmen der Fördervoranfrage folgende Angaben bzw. Unterlagen erforderlich:

  • Maßnahmeträger,
  • Bezeichnung, Standort und Inhalt der Maßnahme (Maßnahmebeschreibung),
  • Darstellung der Eigentumsverhältnisse,
  • Darstellung der Gesamtkosten (einschließlich Folgekosten) und Finanzierungsplan,
  • geplanter Investitionszeitraum,
  • Planungsstand (Bauleitplanung, Objektplanung),
  • Übersichtsplan (Darstellung des Standortes in der Ortslage),
  • Nachweis über die Anwendung der ErlebnisWerkstatt.

Nach Antragsaufforderung durch die Bewilligungsbehörde sind dem Antrag für Vorhaben nach Ziff. 2.1.4 der Richtlinie folgende Unterlagen (soweit zutreffend) beizufügen:

  • Beschreibung der Maßnahme,
  • Stand der baurechtlichen Planung (bei Hochbauten Stand des Baugenehmigungsverfahrens),
  • Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (falls kein genehmigter Bebauungsplan vorliegt),
  • Aussage bezüglich einer Förderung im Rahmen der Arbeitsförderung,
  • Unterlagen der Leistungsphase 3 nach HOAI,
  • Angaben zu mit der Maßnahme verbundenen Ausgaben (entfällt bei Ziff. 2.1.4 bei nicht einnahmeschaffenden Maßnahmen),
  • Angaben zu erwarteten Einnahmen im Zeitraum der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (entfällt bei den Ziff. 2.1.4 bei nicht einnahmeschaffenden Maßnahmen),
  • Vorlage einer DCF-Analyse (bzw. vergleichbares Ertragswertverfahren),
  • Erklärung zum Vorsteuerabzug für die beantragte Maßnahme (für private Maßnahmeträger: Erklärung des Finanzamtes),
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse,
  • Angaben zur Sicherung der Durchfinanzierung,
  • Erklärung, mit dem Vorhaben nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides zu beginnen.

Darübver hinaus kann die Bewilligungsbehörde im Einzelfall weitere Unterlagen (z.B. eine Stellungnahme des kommunalen Behindertenbeauftragten) nachfordern, sofern dies zur Bewer-tung des Antrages erforderlich ist.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

siehe Verfahrensablauf

Rechtsbehelf

keiner

Anträge / Formulare

Alle aktuellen Hinweise und Formulare werden auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank veröffentlicht.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Fachlich freigegeben am

24.03.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.