Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Führerschein Abfrage zur Abholung (Statusabfrage)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihren Führerschein beantragt haben, können Sie hier abfragen, ob dieser bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Abholung bereit liegt.

Teaser

Wenn Sie Ihren Führerschein beantragt haben, können Sie hier abfragen, ob dieser bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Abholung bereit liegt.

Verfahrensablauf

Bitte geben Sie Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Datum der Antragstellung (Datum der Quittung bzw. Datum des Kostenbescheides) in der entsprechenden Maske ein.

Die Fahrerlaubnisbehörden bieten als Service unterschiedliche online-Portale an.

An wen muss ich mich wenden?

An die Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Voraussetzungen

Es müssen für den Führerscheinantrag alle erforderlichen Unterlagen eingereicht worden sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Lichtbildausweis: Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass diesen mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt)
- Vorsprache in Vollmacht: schriftliche Vollmacht und Lichtbildausweis im Original oder in Kopie des Fahrerlaubnisinhabers.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn die Abfrage erfolgreich ist, buchen Sie sich einen Termin zur Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde. Die Terminvereinbarung finden Sie im Bürgerservice unter: "Online-Terminvergabe".

Bearbeitungsdauer

10 Minuten

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

24.03.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.