Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Kaufpreissammlung Auskunft erhalten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung ist eine Datenbank und enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken inkl. zugehöriger preis- und wertbestimmender Merkmale.

Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Gutachterausschüsse vor allem von den beurkundenden Stellen (z. B. Notare) Grundstückskauf- und -tauschverträge und werten diese aus.

Aus der Kaufpreissammlung können u. a. Vergleichspreise bestimmt werden, die zur Ermittlung von Vergleichswerten im Vergleichswertverfahren herangezogen werden.

Die Kaufpreissammlung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können Sie auf Antrag erhalten, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Teaser

Sie benötigen geeignete Kaufpreise, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln? Stellen Sie dazu einen Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung bei der zuständigen Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Auskunft aus der Kaufpreissammlung schriftlich. Bei Vorliegen geeigneter Kauffälle erhalten Sie die beantragte Kaufpreisauskunft in anonymisierter Form ohne Angabe von Eigentümern oder anderen personenbezogenen Daten:

  1. Antragstellung:
    • Formular digital oder analog ausfüllen und ausdrucken
    • mit Unterschrift und Nachweis über berechtigtes Interesse oder Zertifikat an zuständige Geschäftsstelle
  2. Prüfung der Unterlagen:

                      Prüfung der vorliegenden Daten und ggf. telefonische Rücksprache mit Antragsteller

  1. Auskunft aus der Kaufpreissammlung

                      prinzipiell Erstellung einer xlsx-Datei mit Passwortschutz und Versendung per Mai   

                      (alternativ Druckfassung)

  1.  Erstellung der Kostenentscheidung

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die jeweiligen Gutachterausschüsse der Länder und deren Geschäftsstellen.

Im Freistaat Thüringen gibt es 9 Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, die dem Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zugeordnet und jeweils für mehrere Landkreise zuständig sind (siehe auch nachfolgender Link).

Voraussetzungen

Beantragung der Leistung nur für Personen oder Stellen mit berechtigtem Interesse bzw. Antragsberechtigung vorgesehen, siehe hierzu jeweilige Festlegungen in der Thüringer Gutachterausschussverordnung. Die Kaufpreissammlung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Leistungen können beantragt von:

  • Behörden
  • sonstigen öffentliche Stellen
  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Grundstückswertermittlung und Immobilienbewertung
  • Sachverständige für Grundstückswertermittlung und Immobilienbewertung, die von einer international anerkannten Personalzertifizierungsstelle nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind
  • Personen, die ein berechtigtes Interesse im Einzelfall darlegen, z. B. aus folgenden Gründen:
    • Verkehrswertermittlung
    • Verkauf/Kauf
    • Zwangsversteigerung
    • Enteignungsteuerliche Gründe
    • Nachlassregelung
    • Beleihung
    • Vermögensauseinandersetzung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis der Legitimation (Berechtigung zur Antragstellung)
  • ggf. Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung (s. Download Formulare)

Welche Gebühren fallen an?

Kostentyp: variabel

  • grundstücksbezogene Auskünfte (nicht anonymisiert):

bis zu zehn Kauffälle 100 € / für jeden weiteren Kauffall 5 €

  • nicht grundstücksbezogene Auskünfte (anonymisiert):

bis zu zehn Kauffälle 50 € / für jeden weiteren Kauffall 2,50 €

  • Negativauskunft (keine vorhanden) 35 €
  • Auswertungen:
    • je Gemeinde: 50 bis 5000 €
    • je Landkreis: 100 bis 5000 €
    • landesweit: 500 bis 5000 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt 1 - 4 Wochen.

Rechtsbehelf

Da kein Verwaltungsakt gesetzt wird, ist ein Rechtsbehelf nicht möglich.

Anträge / Formulare

  • Formulare: möglich, je nach Gutachterausschuss
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Zur Beantragung einer stehen die folgenden Formulare zum Download bereit. Die PDF-Dokumente können sowohl digital als auch analog ausgefüllt und mit Unterschrift an die zuständige Stelle gesendet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Mit der Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist keine Aussage über die Verwendbarkeit der Daten im Einzelfall verbunden.

Urheber

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation – R 2.3

Fachlich freigegeben am

17.11.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.