Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Registrierung oder Zulassung nach VO (EG) Nr. 183/2005 und Futtermittelverordnung für Landwirte beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie sind ein Landwirt und erzeugen Futtermittel (z.B. Grünfutter, Silage, Heu, Getreide, Ölsaaten, Leguminosen), die Sie ggf. im eigenen Betrieb an lebensmittelliefernde Tiere (auch Pferde) verfüttern und/oder die erzeugten Futtermittel an Dritte (Landwirte, Landhandel, Tierhalter) abgeben (als Abgabe gilt Verkauf, Verschenken, Tauschen usw.)

Sie sind ein Landwirt und stellen hofeigene Futtermischungen her. Sie verwenden hierzu selbst erzeugte Futtermittel, zugekaufte Einzelfuttermittel (z.B. Sojaschrot, Rapskuchen) und/oder Mischfuttermittel (z.B. Milchleistungsfutter, Mineralfutter, Ergänzungsfuttermittel).

Sie sind ein Landwirt und verwenden der beim Silieren ein Siliermittel.

Sie sind ein Landwirt, der in seine hofeigene Futtermischung Zusatzstoffe (z.B. Harnstoff) oder Vormischungen, die Zusatzstoffe enthalten, einmischt. Dann benötigen Sie eine Registrierung nach Futtermittelhygieneverordnung (EG) Nr. 183/2005 und Futtermittelverordnung.

Ein Landwirt, der Kokzidiostatika (Mittel gegen Kokzidiose), Histomonostatika (Mittel gegen Protozoen => Einzeller) oder Vormischungen mit diesen Zusatzstoffen in hofeigene Futtermittel einmischt, benötigt eine Zulassung.

Für Landwirte aus Thüringen ist der Antrag vollständig ausgefüllt beim Referat 21 des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) in Jena einzureichen.

Teaser

Sie sind ein Landwirt? Für die Herstellung, die Verarbeitung, die Lagerung, den Transport und/oder das Inverkehrbringen von Futtermitteln benötigen Sie eine Registrierung/Zulassung

Verfahrensablauf

- das vollständige ausgefüllte Formular wird beim Fachbereich Futtermittel des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) Referat 21 per E-Mail, Fax oder postalisch eingereicht. Nach vorheriger Terminabsprache ist auch ein Ausfüllen des Antragsformulars am Standort des TLLLR in Jena möglich. Anschließend erfolgt die Prüfung des Antrags und bei Vollständigkeit ergeht die Registrierung an den Antragsteller.

Bei einer Zulassung erfolgt vorab eine Kontrolle vor Ort. Erfüllen Sie alle rechtlichen Anforderungen, erhalten Sie die Zulassung.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Referat 21 – Futtermittel- und Marküberwachung, Düngung und Bodenschutz

futtermittel@tlllr.thueringen.de

+49 (0) 361 574041-357

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Referat 21 – Futtermittel- und Marküberwachung, Düngung und Bodenschutz

futtermittel@tlllr.thueringen.de

+49 (0) 361 574041-357

Voraussetzungen

- Sie betreiben eine Landwirtschaft.

Die Abgabe des Antrages hat für jeden Betrieb und jede Betriebsstätte des Unternehmens, der in einer Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufe tätig ist, gesondert zu erfolgen

Welche Unterlagen werden benötigt?

- vollständig ausgefüllter Antrag des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Welche Gebühren fallen an?

Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) vom 3. Dezember 2001 i.d.g.F.

und

Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) vom 9. September 2006 i.d.g.F.

Bearbeitungsdauer

2 – 4 Wochen, wenn Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen

Rechtsbehelf

Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Naumburger Str. 98, 07743 Jena schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Anträge / Formulare

Antrag zur Registrierung oder Zulassung nach VO (EG) Nr. 183/2005 und Futtermittelverordnung für Landwirte

Schriftform möglich: ja

Email möglich: ja

Persönliches Erscheinen möglich: ja

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum– Referat 21

Fachlich freigegeben am

17.05.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.