Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Befreiung von einzelnen Fächern der Wiederholungsprüfung zum Eisenbahnbetriebsleiter (§ 23 EBPV) beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen haben vor der Betriebsaufnahme Eisenbahnbetriebsleiter zu bestellen. Für die Zulassung als Eisenbahnbetriebsleiter muss im Rahmen der Eisenbahnbetriebsleiterprüfung nachgewiesen werden, dass man über die erforderlichen Kenntnisse auf dem Gebiet der Eisenbahntechnik und des Eisenbahnbetriebes mit ihren rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bezügen verfügt.  Eine nicht bestandene Prüfung darf zweimal wiederholt werden, jedoch frühestens sechs Monate nach Beendigung der vorangegangenen Prüfung.

Auf Antrag wird der Prüfling von der Prüfung in einzelnen Fächern befreit, wenn er darin in der vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat und sich innerhalb eines Jahres nach Beendigung der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

Teaser

Auf Antrag ist eine Befreiung von einzelnen Fächern der Wiederholungsprüfung zum Eisenbahnbetriebsleiter (§ 23 EBPV) möglich.

Verfahrensablauf

Bei einer nicht bestandenen Prüfung zum Eisenbahnbetriebleiter beantragt der Prüfling innerhalb eines Jahres nach der nicht bestandenen Prüfung die Befreiung von den Prüfungsfächer, in denen er in der vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Referat Öffentlicher Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr

Voraussetzungen

Die nicht bestandene Prüfung liegt nicht weniger als 6 Monate aber nicht länger als 1 Jahr zurück. Die Leistungen in den Fächern, von denen der Prüfling befreit werden soll, wurden mindestens mit ausreichenden Leistungen absolviert.

Welche Gebühren fallen an?

50 €

Rechtsbehelf

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Weimar.

Anträge / Formulare

keine

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

01.10.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.