Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Meisterprüfungen in der Landwirtschaft
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der Meistervorbereitungskurse erfolgt die Abnahme der Prüfung zum Landwirtschaftsmeister, Tierwirtschaftsmeister, Forstwirtschaftsmeister und Gärtnermeister vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle. Fortbildungsabschlüsse im Bereich des Herdenmanagements und des ökologischen Landbaus sowie Prüfungen zur Ausbildereignung in der Landwirtschaft und Hauswirtschaft werden von Prüfungsausschüssen der zuständigen Stelle abgenommen.

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 46 ist die zuständige Stelle für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen (höherqualifizierende Berufsbildung) in der Land- und Hauswirtschaft im Freistaat Thüringen, die nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt sind

Teaser

Nach einer erfolgreichen Berufsausbildung gibt es attraktive Fortbildungsmöglichkeiten für den beruflichen Aufstieg. Im Bereich der Land- und Hauswirtschaft können Meister- und Fortbildungsabschlüsse erworben werden.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 46 – Zuständige Stelle für Berufsbildung
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda

e-mail: berufsbildung@tlllr.thueringen.de

Tel.: +49 361 574062-633

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 46 – Zuständige Stelle für Berufsbildung
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda

e-mail: berufsbildung@tlllr.thueringen.de

Tel.: +49 361 574062-633

Welche Gebühren fallen an?

Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen regelt die Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 46

Fachlich freigegeben am

08.10.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.