Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Zulassung für die Schlachtung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen erteilen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Geflügel aus besonderen Haltungsformen schlachten möchten, dann benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Besondere Haltungsformen sind:

  • Extensive Bodenhaltung
  • Freilandhaltung
  • Bäuerliche Freilandhaltung
  • Bäuerliche Freilandhaltung – unbegrenzter Auslauf
  • Geflügel mit Angaben zur Art der Fütterung

Teaser

Für die Schlachtung von Geflügel besonderer Haltungsformen müssen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde beantragen.

Verfahrensablauf

  • Eingang des Antrags
  • Ggf. Rücksprache der Behörde
  • Prüfung der Voraussetzungen
  • Erteilung der Zulassung per schriftlichem Bescheid

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.

Voraussetzungen

  • Beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt registrierter Schlachtbetrieb.
  • Verpflichtung zur Buchführung, aufgeschlüsselt nach Haltungsform zu:
    • den Erzeugern und deren vorhandener Zulassung für die jeweils ausgelobte Haltungsform
    • Name und Anschrift der Erzeuger
    • Anzahl, gesamtes Lebend- oder Schlachtkörpergewicht der angelieferten und verarbeiteten Tiere,
    • Verkaufsdatum, Name und Anschrift der Käufer
    • Aufbewahrung der Unterlagen während eines Mindestzeitraums von sechs Monaten nach dem letzten Verkauf

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vollständig ausgefülltes Antragsformular

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Zulassung muss Ihnen vor der Durchführung von Schlachtungen erteilt worden sein.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen eines Antrags und der Voraussetzungen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen.

Rechtsbehelf

Gemäß Bescheid

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Fachlich freigegeben am

09.11.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.