Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland für Personen gleichen Geschlechts keine Lebenspartnerschaften neu begründet.

Auf der Grundlage eines Lebenspartnerschaftseintrages stellt der Standesbeamte auf Antrag  aber weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

Teaser

Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.

An wen muss ich mich wenden?

An das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.

Zuständige Stelle

Das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie in der Regel:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich elektronisch authentifizieren)
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
  • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet pro Urkunde 10 Euro.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

11.07.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.