Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Unter einem Baumschaden versteht man ein Umstürzen eines Baumes oder ein Bruch eines größere Teiles desselben z. B. Kronenbruch oder Astbruch.
Teaser
Als Bürger oder als Verwaltung möchten Sie einen Baumschaden entlang einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße, bzw. an einem der Bundes-, Landes- oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg melden.
Verfahrensablauf
Sie melden einen Baumschaden entlang einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße, bzw. an einem die Bundes-, Landes- oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers bzw. Eigentümers. Anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Beeinträchtigungen werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung der Gefahr ermittelt, anschließend erfolgt die Beseitigung bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Soweit die Gefahr von benachbarten Grundstücken ausgeht, werden die Eigentümer zur Beseitigung aufgefordert. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
An wen muss ich mich wenden?
Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast
Spezielle Hinweise entlang Bundes-, Landes- und Kreisstraßen:
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Voraussetzungen
Die Baulast für die betroffene Straße muss bei der Bundesrepublik Deutschland, bei dem Land Thüringen oder bei den Landkreisen liegen. Sind Bäume auf privaten Grundstücken betroffen, werden die Eigentümer aufgefordert die Gefahr zu beseitigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Bemerkungen
Unterscheidung in verschiedene Baulastträger: Bund, Land, Kreis, Gemeinde.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.