Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen Verlängerung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über die Erteilungsdauer von sechs Monaten hinaus ist nicht zulässig, solange Sie sich bei der Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis noch nicht mindestens 18 Monate rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben.

Haben Sie sich mindestens 18 Monate rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten, ist eine Verlängerung der zunächst auf sechs Monate befristeten Aufenthaltserlaubnis möglich. Es müssen die gleichen Voraussetzungen vorliegen wie für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Dabei ist eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur zulässig, wenn ein zeitlich begrenzter Aufenthalt angestrebt wird. Streben Sie einen Daueraufenthalt oder einen zeitlich nicht absehbaren Aufenthalt im Bundesgebiet an, so kann eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden.

Sie müssen dringend darauf achten, vor Ablauf der Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis einen Antrag auf Verlängerung beziehungsweise Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Wird der Antrag rechtzeitig, das heißt vor Ablauf der Befristung gestellt, gilt der weitere Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde mit allen sich daran anschließenden Wirkungen (zum Beispiel der Berechtigung zum Bezug von Sozialhilfe) als erlaubt. Eine verspätete Antragstellung (nach Ende der in der Aufenthaltserlaubnis genannten Frist) kann erhebliche Rechtsnachteile zur Folge haben. Ihr weiterer Aufenthalt wäre dann unerlaubt. Sie sind dann ausreisepflichtig.

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei zeitlich begrenztem Aufenthalt erhalten. Diese müssen Sie beantragen.

Verfahrensablauf

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie in der Regel persönlich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.

Haben Sie fristgemäß (vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis) einen Antrag auf Verlängerung gestellt, gilt Ihr bisheriger Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt.

Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) in Form einer Scheckkarte mit neuem Gültigkeitsdatum herzustellen.

Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.

Voraussetzungen

  • Der Aufenthaltstitel wird verlängert, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung vorliegen müssen, weiterhin vorliegen.
  • Vorliegen eines Antrages auf Verlängerung
  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrisches Foto
  • bisheriger Aufenthaltstitel

Welche Gebühren fallen an?

Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen.

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von bis zu drei Monaten

Gebühr: EUR 96,00

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von bis zu drei Monaten bei Minderjährigen

Gebühr: EUR 48,00

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von mehr als drei Monaten

Gebühr: EUR 93,00

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von mehr als drei Monaten bei Minderjährigen 46,50 Euro

Gebühr: EUR 46,50

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie frühzeitig vor Ablauf der Gültigkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.

Klagefrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Verlängerung von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).

Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde kann Klage vor dem im Bescheid genannten Gericht erhoben werden.

Anträge / Formulare

Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde

Onlineverfahren vereinzelt möglich

Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

Was sollte ich noch wissen?

Beabsichtigen Sie einen Daueraufenthalt in Deutschland, so kommt die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Aufenthalt nicht in Betracht.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)

Fachlich freigegeben am

17.03.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.