Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Unterschriften und Handzeichen können grundsätzlich von den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden und von den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts amtlich beglaubigt werden, wenn
- das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder
- aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle
vorzulegen ist.
Die Unterschrift oder die Anerkennung einer von der antragstellenden Person bereits vollzogenen Unterschrift soll in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden.
Unterschriften und Handzeichen dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn sie:
- der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (zum Beispiel privatrechtliche Verträge)
- ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden
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Die Beglaubigung von Unterschriften können Sie bei der zuständigen Behörde durchführen lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen ist das Einwohnermeldeamt zuständige Behörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- in der Regel der Personalausweis oder Reisepass zum Nachweis der Identität des Antragstellers
- das Schriftstück, auf dem die zu leistende bzw. anzuerkennende Unterschrift bzw. das Handzeichen beglaubigt werden soll
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.