Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Bauen - Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die untere Bauaufsichtsbehörde zusammen mit der Gemeinde.

Von einer Veränderungssperre können betroffen sein

Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung baulicher Anlagen,

Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs,

Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten,

Beseitigung baulicher Anlagen,

erhebliche oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungspflichtig, zustimmungspflichtig oder anzeigepflichtig sind.

Bei Vorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich sind die Vorschriften einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung nicht anzuwenden. Hier muss eine Genehmigung der Gemeinde vorliegen.

Von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung sind nicht betroffen

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind,

Vorhaben, von denen die Gemeinde Kenntnis hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen,

Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

Teaser

Sie können eine Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Verfahrensablauf

Sie reichen den ausgefüllten Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde ein.

In Thüringen sind das die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Beurteilungshemmnisse zu beheben.

Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Die Baugenehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag.

Sind alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfüllt, trifft die Baugenehmigungsbehörde eine abschließende Entscheidung gemeinsam mit der Gemeinde.

Im positiven Ergebnis dieser Entscheidung erhalten Sie einen Ausnahmegenehmigungsbescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Zuständige Stelle

Baugenehmigungsbehörde

In Thüringen sind das die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Voraussetzungen

Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag Ausnahmegenehmigung zu einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an.

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • keine

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

25.10.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.