Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Parkerleichterungen Gestattung für Ärzte erhalten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Ausstellen einer Ausnahmegenehmigung ist notwendig für Ärzte, die am Notfalldienst und / oder am Hausbesuchsdienst teilnehmen.

Ärzte erhalten für dringende Krankenbesuche eine Ausnahmegenehmigung zum Parken, wenn in zumutbarer Nähe keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht.

Ein Krankenbesuch ist dann dringend, wenn die ärztliche Hilfe unaufschiebbar ist.

Die Genehmigung gilt im Einzelfall für die notwendige Dauer des Krankenbesuchs.

Der Verkehr darf nicht mehr als unvermeidbar behindert werden.

Teaser

Das Ausstellen einer Ausnahmegenehmigung ist notwendig für Ärzte, die am Notfalldienst und / oder am Hausbesuchsdienst teilnehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie Stadtverwaltung, Landratsämter (Verkehrsbehörden, Ordnungsämtern, Bürgerbüros). 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Antragstellung erfolgt schriftlich bei den zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie Stadtverwaltung, Landratsämter (Verkehrsbehörden, Ordnungsämtern, Bürgerbüros). 

Zum Beispiel kann bei Ärzten die Vorlage einer Bescheinigung der Landesärztekammer erforderlich sein. 

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie Stadtverwaltung, Landratsämter (Verkehrsbehörden, Ordnungsämtern, Bürgerbüros). 

Einige Behörden stellen digital Formulare zur Verfügung oder nutzen ein Online-Portal.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

10.02.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.