Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Parken an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheiben - Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder, Ohnarmer und kleinwüchsige Menschen erhalten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für schwerbehinderte Menschen können Parkerleichterungen unter anderem in Form eines personengebundenen EU-einheitlichen Parkausweises gewährt werden.

Parkausweise bieten diverse Parksonderrechte, zum Beispiel das kostenfreie Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen.

Eine Parkraumbewirtschaftungszone ist ein Bereich, in dem es eine bestimmte Anzahl an Stellflächen gibt, für die eine Nachfrage von Autofahrern vorhanden ist. 

Darin gibt es etwa die Option zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe, kostenloses Parken, eingeschränkte und totale Halteverbote sowie Sonderparkplätze.

Im Regelfall können von den meisten kleinwüchsigen Menschen Parkuhren in einer Höhe von 1,27 m und Parkscheinautomaten bis zu einer Höhe von 1,33 m bedient werden.

Auf Antrag und bei Vorlage von Nachweisen, dass der jeweilige Antragsteller/in auf Grund der Körpergröße die Parkuhren oder Parkscheinautomaten nicht bedienen kann, können unbefristete und für das gesamte Bundesgebiet gültige Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Die Betroffenen können damit an Parkuhren oder Parkscheinautomaten jeweils für die Dauer der angegebenen Höchstzeit ohne Gebühr parken.

Das gleiche gilt für Ohnhänder/Ohnarmer.

Zum Personenkreis gehören nicht nur die organischen, sondern auch die funktionalen Ohnhänder/Ohnarmer.

Als funktionale Ohnhänder/Ohnarmer sind alle Behinderten anzusehen, die mit den verbliebenen Teilen von Hand oder Arm nicht in zumutbarer Weise die Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit bedienen können.

Teaser

Für schwerbehinderte Menschen können Parkerleichterungen unter anderem in Form eines personengebundenen EU-einheitlichen Parkausweises auf Antrag gewährt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Hierfür sind die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen zuständig, zum Beispiel Ordnungs- und Rechtsamt, Bürgeramt und Verkehrsbehörden.

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen, zum Beispiel Ordnungs- und Rechtsamt, Bürgeramt und Verkehrsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten digitale Formulare zur Verfügung oder nutzen ein Online-Portal.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

20.02.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.