Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Zulassung des vorzeitigen Beginns einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen eines Antrages auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz können Sie einen Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns stellen. Um das geplante Vorhaben zu beschleunigen, kann die Errichtung der Anlage gemäß § 8a Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auch vor der Genehmigungserteilung bis hin zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit gestattet werden. Dabei kann es sich um die Genehmigung einzelner Errichtungsschritte oder sogar der gesamten Errichtung handeln, wobei die Zulassung aller Errichtungsmaßnahmen nur ausnahmsweise zulässig ist.

Teaser

Sie können einen Antrag auf vorzeitige Zulassung einer genehmigungsbedürftigen Anlage stellen.

Verfahrensablauf

Konkrete Angaben zum Verfahrensablauf sind aufgrund der Vielfalt nicht möglich. Mehr Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden SIe sich an die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden in Thüringen: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beziehungsweise die Landkreise- und kreisfreie Städte.

Voraussetzungen

  • Es kann mit einer Entscheidung zugunsten Ihres Antrags gerechnet werden,
  • Es besteht ein öffentliches Interesse oder Sie haben ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn besteht und
  • Sie sich verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die Errichtung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Angaben zu den erforderlichen Unterlagen sind aufgrund der Vielzahl nicht möglich. Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach Nr. 2.1.4 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (ThürVwKostOMUEN) vom 14.10.2011.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Fachlich freigegeben am

17.04.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.