Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Bauen - Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt. 

Teaser

Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Landesverwaltungsamt

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Telefon: 0361 57 100
Fax: 0361 57332 1454 

Rechtsgrundlage

Thüringer Bauordnung § 76 Bauaufsichtliche Zustimmung

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

25.11.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.