Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Dienstführerschein in allgemeinen Führerschein (EU-Führerschein) umschreiben lassen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Dienstführerschein besitzen, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Umschreibung eines Dienstführerscheins in einen regulären Führerschein.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))
  • Führerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
  • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

Einzelfallabhängig kann es erforderlich sein, dass von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zusätzliche Unterlagen gefordert werden.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

01.09.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.