Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Dorferneuerung und –entwicklung – Förderung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung für Dorferneuerung und Dorfentwicklung beantragen. Die Regelfördersätze für die Dorferneuerung und –entwicklung betragen 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Gemeinde und gemeinnützigen juristischen Personen, sonst bis zu 35 %. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich. Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.

Was wird gefördert?

  • Beratung und Betreuung zur Umsetzung der Gemeindlichen Entwicklungskonzepte (GEK)
  • Aufwendungen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung,
  • Investive Vorhaben wie zum Beispiel Gestaltung öffentlicher Anlagen und Gebäude, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden und der dazugehörigen Hofflächen,
  • Umnutzung dörflicher Bausubstanz
  • und anderes mehr.
 

Teaser

Sie wollen Ihre Gemeinde baulich oder mithilfe eines ganzheitlichen Konzepts aufwerten? Sie wollen für Ihre Gemeinde ein Dorfgemeinschaftshaus? Sie wollen historische Bausubstanz erhalten und umnutzen? Dann beantragen Sie eine Förderung für Dorferneuerung und -entwicklung.

Verfahrensablauf

Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.

An wen muss ich mich wenden?

An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Voraussetzungen

Eine Förderung beantragen können Sie als

Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner. Um einen gezielten und wirkungsvollen Mitteleinsatz zu gewährleisten, werden die Fördermittel vorrangig in anerkannten Förderschwerpunkten auf der Grundlage eines gemeindlichen Entwicklungskonzeptes eingesetzt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular
  • Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

15. Januar für das laufende Jahr, zur Anerkennung als Förderschwerpunkt bis zum 15.03. für das Folgejahr mittels formlosem Antrag

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie unter

Bemerkungen

Bis einschließlich 2025 ist eine Antragstellung sowohl über das Online-Portal Portia, als auch in Papierform durch das entsprechende Antragformular möglich. Je nachdem, welcher Weg für die Antragstellung gewählt wurde, muss dieser für den Rest der Maßnahme beibehalten werden.

Urheber

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

20.03.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.