Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Jagdschein Erteilung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein vorweisen können (§ 15 Abs. 1 Bundesjagdgesetz).

Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre (§ 11 Abs. 4 Bundesjagdgesetz) oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage nach einheitlichen Mustern erteilt.
Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet (§15 Abs. 2 Bundesjagdgesetz).

Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, daß der Bewerber im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat.

Teaser

Wer die Jagd ausüben möchte, benötigt einen in Deutschland erteilten Jagdschein.

Verfahrensablauf

Die Erteilung eines Jagdscheines wird bei der zuständigen Behörde beantragt. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erteilt die zuständige Behörde dem Antragsteller den Jagdschein.

An wen muss ich mich wenden?

An die für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Volljährigkeit

bestandene Jägerprüfung

jagd- und waffenrechtliche Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung

Vorhandensein einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung nach § 15 Abs. 5 des Bundesjagdgesetzes

Personalausweis

Nachweis einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung

zwei Passbilder zum Erstantrag

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Jagdscheines ist kostenpflichtig. Der Gesamtbetrag setzt sich aus der Verwaltungsgebühr und dem Anteil der Jagdabgabe zusammen.
 
Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage: 45,00 Euro; ermäßigt: 22,50 Euro

Jahresjagdschein für 1 Jahr: 70,00 Euro; ermäßigt: 35,00 Euro

Jahresjagdschein für 3 Jahre: 135,00 Euro; ermäßigt: 67,50 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Es bestehen keine gesonderten Fristen. Die Hinweise der zuständigen Behörde sind zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung ist u. a. abhängig von der Zuarbeit weiterer Behörden. Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

Rechtsbehelf

Reglungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt.

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

12.10.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.