Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Direktzahlungen sind von der Europäischen Union finanzierte Einkommensbeihilfen für Landwirte. Beantragt werden können die Einkommensgrundstützung, die Umverteilungseinkommensstüzung, die Junglandwirteeinkommensstützung die gekoppelten Tierprämien und die Ökoregelungen. Diese werden auf Antrag gewährt, sofern alle Voraussetzungen und Verpflichtungen erfüllt werden. Zudem können freiwillige Agrarumweltmaßnahmen beantragt werden.
Teaser
Bei entsprechenden Voraussetzungen können Haupt- und Nebenerwerbslandwirte über einen Sammelantrag Einkommensgrundstützung, die Umverteilungseinkommensstützung, die Junglandwirteeinkommensstützung, die gekoppelten Einkommensstützungen und die Ökoregelungen beantragen.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung in PORTIA erfolgt via eID des Personalausweises über das Thüringer Servicekonto. Der Antrag wird vollständig onlinebasiert im Portal gestellt und eingereicht.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Direktzahlungen sind die Agrarförderzentren beziehungsweise die Zweigstellen des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Voraussetzungen
Direktzahlungen werden nur aktiven Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern gewährt.
Mindestbetriebsgröße 1,0000 ha bzw. mindestens 225 € Direktzahlungen im Antragsjahr
Onlinebasierter georäumlicher Antrag
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsdienst im Agrarportal PORTIA. Die Grundlage bildet der Sammelantrag mit seinen Anlagen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.
Bearbeitungsdauer
Die Bewilligung und Auszahlung erfolgen zum Ende des vierten Quartals des jeweiligen Jahres.
Rechtsgrundlage
Den rechtlichen Rahmen in Deutschland bilden hierfür
- die VO (EU) 2021/2115
- das GAP Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG),
- das GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG,
- das GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem- Gesetz (GAPInVeKoSG),
- die GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV),
- die GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV),
- die GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem- verordnung (GAPInVeKoSV),
- die GAP-Ausnahmenverordnung (GAPAusnV)
- sowie der umfangreiche nationale GAP-Strategieplan, der mit Durchführungsbeschluss vom 21. November 2022 von der EU-Kommission genehmigt wurde.
Anträge / Formulare
Online-Dienste vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen?
Urheber
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.