Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Manöverschäden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Bürgerin oder Bürger betreffen Sie militärische Angelegenheiten in der Regel nur im Zusammenhang mit Übungen der Bundeswehr sowie von NATO-Streitkräften.

An wen muss ich mich wenden?

Entschädigungsansprüche für Übungsschäden der Bundeswehr müssen Sie innerhalb von drei Monaten geltend machen bei Ihrem Landratsamt bzw. der Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt oder bei dem für Ihre Region zuständigen Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (Standortverwaltung):

  • Landkreise Eichsfeld, Sömmerda, Gotha, Schmalkalden-Meiningen, Weimarer Land, Hildburghausen, Saalfeld-Rudolstadt, Sonneberg, Ilm-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Unstrut-Hainich-Kreis, Wartburgkreis:
    Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Erfurt
    Thälmannstraße 60, 99085 Erfurt
    Tel.: 0361-342-6, Fax: 0361-342-7547
    BwDLZ-Erfurt@bundeswehr.org
  • Landkreise: Nordhausen, Kyffhäuser:
    Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Weißenfels
    Zeitzer Straße 95, 06667 Weißenfels
    Tel.: 03443-33-0, Fax: 03443-33-2408
    BwDLZ-Weißenfels@bundeswehr.org
  • Landkreise Gera, Greiz, Altenburger Land:
    Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Chemnitz
    Glösaer Straße 35, 09131 Chemnitz
    Tel.: 0371 4585-0, Fax: 0371-4585-2090
    BwDLZ-Chemnitz@bundeswehr.org

Weiterführende Adresse
Wehrbereichsverwaltung Ost
Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg
Tel.: 03341-58-0, Fax: 03341-58-3166
wbvost@bundeswehr.org

Welche Fristen muss ich beachten?

Entschädigungsansprüche für Übungsschäden der Bundeswehr müssen Sie innerhalb von drei Monaten geltend machen.
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.