Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Nachsendeauftrag
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Der Nachsendeservice bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Post z. B. bei einem Umzug an die neue Adresse umleiten zu lassen, obwohl der Absender sie an die alte Adresse geschickt hat. Eine Nachsendung kann auch bei vorübergehender Abwesenheit (z.B. Urlaub, befristete Versetzung) Sterbefall, Betreuung oder Insolvenz erfolgen.

Verfahrensablauf
Sie können den Nachsendeauftrag
persönlich oder schriftlich erteilen. Das Antragsformular liegt in jeder Poststation aus. Die Beantragung und die Bezahlung der Gebühren kann auch elektronisch über das Internet erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre nächstgelegene Poststation.

Welche Gebühren fallen an?

Weitere Informationen über Preise und Leistungen erhalten Sie hier.

Welche Fristen muss ich beachten?

Beantragen Sie Ihren Nachsendeauftrag spätestens fünf Tage vor Ihrem Umzug.

Ein Nachsendeauftrag hat grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten.

Er kann jedoch einmalig für weitere sechs Monate verlängert werden.

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.