Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Presserecht
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Der Presse ist ein herausragender Stellenwert im staatlichen, aber auch im gesellschaftlichen Bereich zugewiesen. Dieser Position entspricht der spezifische Grundrechtsschutz, den die Presse durch Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz erhalten hat, der sowohl ein eigenes Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe beinhaltet als auch die institutionelle Garantie des Staates für ein freies Pressewesen enthält.

Das Thüringer Pressegesetz (TPG) enthält in § 3 eine Vorschrift über die öffentliche Aufgabe der Presse. Damit hat sich auch der Landesgesetzgeber zu dem besonderen Verfassungsauftrag der Presse bekannt. In den Bestimmungen des TPG werden die wesentlichen Funktionen und Tätigkeiten der Presse erwähnt, durch die sie ihre öffentliche Aufgabe erfüllt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Thüringer Staatskanzlei, Referat S 3.

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.