Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Kraftfahrzeugzulassung - Abmeldung zur Außerbetriebsetzung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ihr Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen) wollen, müssen Sie dies beantragen.

Es besteht die Möglichkeit die Außerbetriebsetzung bei der Kfz-Zulassungbehörde durchzuführen. Vorsprechen kann der Fahrzeughalter, der Eigentümer des Fahrzeuges, ein Beauftragter oder ein Verfügungsberechtigter. Der Antrag auf Außerbetriebsetzung ist entsprechend auszufüllen.

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Abmeldung Ihres Kraftfahrzeuges, wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen möchten.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Es besteht auch die Möglichkeit die Außerbetriebsetzung in der KfZ-Zulassungsbehörde in Ihrer Nähe durchzuführen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Antrag auf Außerbetriebsetzung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • die zugeteilten Kennzeichen
  • gültiger Personalausweis

bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges nach Kennzeichen-Diebstahl bzw. Kennzeichen-Verlust:

  • Antrag auf Außerbetriebsetzung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Anzeige bei der Polizei (bei Kennzeichendiebstahl)
  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (bei Kennzeichenverlust)
  • gültiger Personalausweis

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

06.10.2016
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.